Registrierungs- und Nachweispflicht!
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Umsetzung – mal wirklich einfach
Mit dem Verpackungsgesetzes 2021 sind alle Unternehmen mit Verpackungen verpflichtet, sich bei der Behörde „Zentrale Stelle“ zu registrieren.
Was ursprünglich für die Unternehmen vorgesehen war, die Verpackungen in den Haushalt liefern, gilt jetzt für alle Unternehmen, die Verpackungen verwenden. Das sind wahrscheinlich auch Sie. Zusätzlich zur Registrierung fordert das Verpackungsgesetz, dass Sie über die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungspflichten einen Nachweis führen müssen. Bis zum 15. Mai des Folgejahres müssen Sie den Nachweis erstellen.
Leistungsübersicht
- Wir helfen Ihnen bei der Registrierung
- Wir erstellen Ihnen die erforderlichen Nachweise