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GfR FAQ
Achtung:
Wichtig für Kommunen!

Rücknahme und Verwertung
von Verpackungen

Wer Verpackungen in Verkehr bringt, ist für die Rücknahme und das Recycling der Verpackungen verantwortlich. Damit soll die Umsetzung des Verursacherprinzips sichergestellt werden.

Verpackungen, die im Haushalt – also quasi im privaten Bereich anfallen – werden von den dualen Systemen erfasst und verwertet. 

Für Verpackungen, die in der Industrie oder dem Großgewerbe anfallen, müssen Sie selbst eine Rücknahme anbieten und die Verpackungen dem Recycling zuführen.

Ja, Sie müssen jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres, nachweisen, welche Verpackungsmengen Sie im Vorjahr in Verkehr gebracht, zurückgenommen und verwertet haben.

Der SmarterBag bietet Ihnen die Möglichkeit gegenüber Ihrem Kunden die Entsorgung Ihrer Verpackungen sicherzustellen. Sie nehmen hier lediglich den Kundenwunsch auf und stellen Ihrem Kunden eine ausreichende Anzahl der SmarterBag´s zur Verfügung. 

Die Abholung organisiert dann Ihr Kunde direkt mit der GfR. Und das Gute daran: die GfR dokumentiert die Abholungen und Entsorgung so, dass Sie Ihrer gesetzlichen Nachweispflicht nachkommen können.

Achtung: Wichtig für Kommunen!

Zusammenarbeit mit den dualen Systemen

Als Vertragspartner der dualen Systeme müssen Sie regelmäßig Ihre Leistung dokumentieren, d.h. Sie müssen nachweisen, dass Sie beispielsweise Verkaufsverpackungen aus PPK (Pappe, Papier, Kartonagen) erfasst und einer Verwertung zugeführt haben.

Erst wenn Sie diesen Nachweis erbracht haben, werden auch Ihre Rechnungen für den dualen Systemen bezahlt; Sie müssen also das Meldewesen sicherstellen.

Die dualen Systeme müssen in ihrem gesetzlich geforderten Mengenstromnachweis die Verkaufsverpackungsmengen nachweisen, die sie erfasst und dem Recycling zugeführt wurden.

Es ist also erforderlich, dass die erfassten Mengen an Verpackungen wiegescheingenau allen Systemen gemeldet werden. Gleiches gilt für die Verwertung. 

Für die Umsetzung des Meldewesens setzen die dualen Systeme das Programm „wme-fact“ ein.

Die GfR übernimmt für Sie die laufende Mengenmeldung an die dualen Systeme und führt hierzu auch die erforderlichen Schritte aus, wie z.B. die Erstellung und Versendung der Meldedateien und Bilanzabstimmungen mit allen dualen Systemen.

Das Meldewesen ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier – insbesondere dann, wenn Sie keine Erfahrungen im Umgang mit „wme-fact“ haben –  einen Spezialisten zu beauftragen!

Frage nicht dabei?

Kein Problem. Gerne beantworten wir Ihre Frage. Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.